UMWELTTECHNIK
Emissionsmessungen nach Deponie-Verordnung
In der Deponieverordnung 2008 ist in der Stilllegungs- phase einer Deponie mit biologisch abbaubaren Abfällen eine temporäre Oberflächenabdeckung aufzubringen. Im Zuge der Deponienachsorge sind hier regelmäßige Überprüfungen der gasförmigen Emissionen aus dem Deponiekörper vorgesehen. Diese dürfen maximal 5 kg Methan pro m2 und Jahr betragen.
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“FID-Begehung”
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