Lärm-Messungen Lärmschwerhörigkeit steht in Österreich und Deutschland an erster Stelle aller Berufskrankheiten. Sie ist irreversibel! Der Hörverlust ist unheilbar! Definition nach ASchG Lärm ist nach der Definition des ASchG „jede Art von Schall im hörbaren Frequenzbereich“. Er wird in Dezibel (dB) gemessen. Allgemein bekannte Geräuschpegel  20 – 40 dB           Computer-Ventilatoren, Hintergrund-                              geräusche im Haus  40 – 60 dB           normale Gesprächslautstärke,                              leises Radio  60 – 80 dB           laute Gespräche, Schreibmaschinen-                              geräusch, vorbeifahrender PKW 80 – 100 dB          vorbeifahrender LKW, Winkelschleifer,                              Motorsäge         110 dB          Presslufthammer, Kreissäge                                Schmerzgrenze!)      > 120 dB          Explosion, startendes Düsenflugzeug Gesetzliche Vorgaben Gemäß ASchG ist „Lärm auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau zu senken“. Auslösewert - Expositionsgrenzwert Beim Auslösewert von 80 dB sind die Arbeitnehmer über die Gefährdungen zu unterweisen und persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Beim Expositionsgrenzwert von 85 dB sind geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Geräuschpegels zu treffen (bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung). Für bestimmte Arbeitsräume, in denen überwiegend geistige Tätigkeiten oder Bürotätigkeiten durchgeführt werden gelten niedrigere Beurteilungspegel (50 dB bzw. 65 dB), die nicht überschritten werden dürfen. Evaluierung, Messungen Im Zuge der Evaluierung ist Lärm an Arbeitsplätzen zu ermitteln und zu bewerten. Wenn bei der Bewertung eine Überschreitung des Expositionsgrenzwertes nicht sicher ausgeschlossen werden kann, sind repräsentative Messungen durchzuführen. Für die Evaluierung sind Art, Ausmaß und Dauer der Lärmexposition zu berücksichtigen. http://www.traindl-consult.at
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